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Was muss ich als Berliner oder Brandenburger beachten
wenn ich angeln möchte?
Das Angeln ist stark reglementiert. Daher möchten wir Ihnen dazu einige
Informationen geben.
Die folgenden Fragen möchten wir Ihnen beantworten.
Welche Vorraussetzungen müssen Angler erfüllen?
Welche gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen muss ein Angler beachten?
Vorraussetzungen
Ein Angler muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines und einer
Angelberechtigung für das zu beangelnde Gewässer zu sein. Ausnahme: Im
Land Brandenburg genügt für das Angeln mit der Friedfischangel, der Nachweis der gezahlten
Brandenburger Fischereiabgabe, die Angelberechtigung für das Gewässer und der
Personalausweis oder Pass. Ein Fischereischein ist
in Brandenburg nur notwendig, wenn mit der Raubfischangel geangelt wird.
Fischereischein
Einen Fischereischein erhalten Sie von der unteren
Fischereibehörde.
Land Brandenburg:
Hier gibt es nur noch einen Fischereischein der unbefristet gültig ist. Diesen
erhalten alle die einen alten Fischereischein umtauschen oder verlängern wollen
bzw. alle die eine Anglerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Zusätzlich muss die
Fischereiabgabe für das jeweilige Jahr entrichtet werden. (Kinder 2,50 € /
Erwachsene 12,00 € / Die Fischereiabgabe für Erwachsene kann auch für 5 Jahre,
dann 40,00 €, gekauft werden.) Kinder ab einem Alter von 8 Jahren und
Erwachsene die nur die Friedfischangel benutzen wollen, können ohne den
Fischereischein angeln. Sie müssen lediglich den Nachweis mit sich führen, dass
die Fischereiabgabe entrichtet wurde. Dieser Nachweis ist eine Klappkarte in
der eine Wertmarke für das jeweilige Jahr bzw. für 5 Jahre eingeklebt ist.
Weiterhin ist der Personalausweis oder Pass mitzuführen.
Ob mit oder ohne Fischereischein, nach §39 BbgFischG: "Wer die Fischerei ausübt,
hat alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere fischereirechtlicher und
naturschutzrechtlicher Art zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu
informieren und weiterzubilden.
(Änderung seit 01.08.2006 gültig)
(Wer sich über die Neuregelungen informieren will, kann dieses
über www.brandenburg.de
mit dem Suchbegriff "Fischereischein" tun.)
Land Berlin:
In Berlin wird der Fischereischein befristet ausgegeben. Wenn Sie älter als 18 Jahre alt sind, müssen Sie eine
Anglerprüfung ablegen. Von der Prüfung befreit sind Angler die vor dem
30.April 1995 im Besitz eines Fischereischeines gewesen sind oder Mitglied eines
eingetragenen Angelverbandes gewesen sind und dies nachweisen können. Weiterhin
bleibt er nur gültig, wenn auch die Fischereiabgabe für das aktuelle Jahr
entrichtet wurde. Diese kostet für Kinder und Jugendliche 7,00 € und für
Erwachsene 21,00 € und wird jeweils als Marke direkt in den Fischerschein
eingeklebt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können sich einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser
Jugendfischereischein ist nicht an eine Prüfung gebunden. Inhaber eines
Jugendfischereischeines dürfen nur mit der Friedfischangel fischen. In
Berlin erhält man den Jugendfischereischein erst ab dem 12. Lebensjahr. Diese Praxis ist recht unverständlich,
jedoch können Berliner Kinder in Brandenburg die die Fischereiabgabe in
Brandenburg entrichtet haben, ab dem 8. Lebensjahr angeln gehen. (Dies werden dann aber nicht an Berliner-Angelgewässer anerkannt!!!)
Jugendliche die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können an der
Anglerprüfung teilnehmen und sich nach bestandener Prüfung den
Fischereischein A ausstellen lassen. In Berlin ist die Ausgabe eines
Jugendfischereischeines an die Mitgliedschaft in einem Angelverein gebunden und
muss bei Beantragung nachgewiesen werden.
Beschaffung bei der unteren Fischereibehörde Berlin:
Ort: Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin (Charlottenburg), Telefon: (030) 300 69
90 Telefax: (030) 304 18 05
Öffnungszeiten: Mo/Di/Do/Fr je 9-13Uhr und zusätzlich Di 14-18Uhr
aktuelle Info - klick hier
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Ein Fischereischein A ist nur mit der zugehörigen
Fischereiabgabe gültig. Diese muss in Berlin jährlich in Form einer Klebemarke
gekauft werden, die dann in den Fischereischein eingeklebt wird. In Brandenburg
wird die Fischereiabgabe in eine zusätzliche Klappkarte eingeklebt.
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Beispiel: Zwei Seiten von einen Fischereischein A mit
Beispielen von Abgabemarken
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Angelberechtigung
Unter einer Angelberechtigung versteht man die so genannte Angelkarte.
Angelkarten erhalten Sie vom jeweiligen Fischereiberechtigten des zu beangelnden
Gewässers. Dies kann der Fischer sein, der das Gewässer beruflich für Fischerei
nutz, oder ein Angelverband/Verein sein, die das Fischereirecht für die Ausübung
des Hobbys gepachtet haben oder Gewässer dafür gekauft haben. Angelvereine, Angelverbände, Rathäuser,
Fremdenverkehrsverbände, Tourismusbüros, Angelgeschäfte u.v.a. können Auskunft
geben, wo Sie die Angelkarte für das Gewässer erhalten, was Sie beangeln wollen.
Wenn Sie Mitglied in einem Angelverein des DAV der Bundesländer Berlin oder
Brandenburg werden, können Sie in allen Gewässern, die durch die beiden
Landesverbande betreut werden, angeln. Es handelt sich dabei um ca. 20.000 ha
Gewässerfläche. Weiterhin können Sie als DAV-Mitglied bei Bedarf, Angelkarten
für Gewässer die durch Berufsfischer genutzt werden, verbilligt erhalten oder
für symbolische Beträge, die Jahresangelberechtigungen von Anglerverbänden in
anderen Ländern der Bundesrepublik bzw. Europas.
Anglerprüfung
Land Berlin:
Im Land Berlin ist die Vorraussetzung für die Zulassung zur Anglerprüfung, die
Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Diese Vorbereitungslehrgänge werden
von den Anglerverbänden durchgeführt.
Weiter Informationen zu aktuellen Lehrgängen - klick hier
Land Brandenburg:
Im Land Brandenburg ist eine solche Teilnahme nicht Pflicht, dennoch werden
Vorbereitungslehrgänge zur Anglerprüfung vom AVN e.V. und anderen Kreisverbänden
angeboten. In diesen Vorbereitungslehrgängen werden notwendige rechtliche
Kenntnisse und darüber hinaus Grundkenntnisse für das Angeln vermittelt. Wer
sich im Rahmen eines solchen Lehrganges auf eine Anglerprüfung vorbereitet, wird
in der Regel auch die Prüfung bestehen. Eine Telnahme wird empfohlen.
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Termine 2010 im AVN e.V.
(Anglerverband Niederbarnim e.V. |
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Termine: |
Frühjahrslehrgang
10. - 11.04.2010
17. - 18.04.2010
24. - 25.04.2010
Herbstlehrgang
11. - 12.09.2010
18. - 19.09.2010
25. - 26.09.2010 |
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Ort: |
Informations-
und Bildungszentrum des AVN in Ruhlsdorf
Biesenthaler Chaussee 23 a (Richtung Sophienstädt) |
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Zeit: |
ca. 10:00 - 16:00 Uhr
(am 10.04.2010 Beginn 9:30Uhr!) |
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Informationen bei : |
Dieter Kross,
Tel: 030 9326755 (mit AB)
Ferdiand Pietschmann, Tel: 03342
209673 |
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Teilnahmeentgelt: |
Jugendliche
DAV-Mitglied 25,- € (nicht DAV-Mitglied 35,- €)
Erwachsene DAV-Mitglied 40,- € (nicht DAV-Mitglied 50,- €)
(für genannte Beträge keine Gewähr) |
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Bitte rechtzeitig anmelden. |
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Gesetzliche Bestimmungen und Ordnungen
Eine kleine Auswahl an gesetzlichen Bestimmungen und Ordnungen möchten wir
Ihnen nun präsentieren. Wir müssen erwähnen, dass es noch wesendlich mehr
Bestimmungen gibt, die hier nicht Erwähnung finden. Wir sind bestrebt, diese
Sammlung zu erweitern bzw. Links auf entsprechende Seiten zu setzen, daher
würden wir uns auf jede Information freuen.
Berliner Verordnungen
Berliner
Landesfischereigesetz
vom 19. Juni 1995
Neufassung des Gesetzes
über den Fischereischein vom 15. September 2000
Berliner
Landesfischereiordnung vom 12. Dezember 2001
Brandenburger Verordnungen
Fischereigesetz
für das Land Brandenburg (BbgFischG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I/93, S.
178),
zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes (Erstes Brandenburgisches
Bürokratieabbaugesetz - 1. BbgBAG) vom 28. Juni 2006 (GVBl.I/06, Nr. 7 , S.74,
76)
Sammlung
von Gesetzen und Verordnungen von Brandenburg
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Hinweis:
Anfang des Jahres 2002 erschien ein Heftchen
mit dem Namen "Fischereirecht in Brandenburg (Gesetzessammlung)". In diesem Heft
sind das Fischereigesetz, die Fischereiordnung, die dazugehörigen Verordnungen
und weitere Auszüge aus fischereilichen Vorschriften von Brandenburg abgedruckt.
Herausgeber: Horst Maier-Verlag GmbH - Chemnitz, Zwickauer
Straße 205, 09116 Chemnitz, Telefon 0371/3 56 00 01
Internet: www.verlagsgruppe-maier.de
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